- Allgemeines
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichende Bedingungen des Bestellers, sowie Ergänzungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
1.2 Mit Erteilung des Auftrags oder mit der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen an. - Preise und Zahlung
2.1 Unsere Preise verstehen sich – falls nichts vereinbart ist – ab Werk, ohne Mehrwertsteuer.
2.2 Kosten für Verpackung, Frachten und Porti stellen wir gesondert in Rechnung. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
2.3 Unsere Angebote sind freibleibend und haben allenfalls 3 Monate Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern und neu zu vereinbaren, falls sich preisbestimmende Faktoren gegenüber denen bei Vertragsabschluß wesentlich geändert haben.
2.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar:
25 Tage nach Rechnungsdatum netto, wenn nicht anders vereinbart.
Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel gilt erst nach ihrer Einlösung als erfolgt. Diskont und Einziehungskosten trägt der Besteller.
2.5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen Höhe von in 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
2.6 Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt. - Aufträge
3.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen.
3.3 Über Rahmenaufträge mit Abrufquoten müssen besondere Verein-barungen getroffen werden. Auf Abruf gestellte Mengen werden erst nach ausdrücklicher Terminstellung des Kunden in Fertigung genommen.
3.4 Das Fertigungsmaterial wird jedoch für gesamte Menge eingekauft und bei Auftragsannullierung, falls nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt.
3.5 Ganz- oder Teilannullierungen sowie Terminrückstellungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden. - Reproduktionsrechte
4.1 Für Entwürfe, die von uns angefertigt worden sind, bleibt das Re-produktionsrecht vorbehalten.
4.2 Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uns gelieferte Entwürfe, Skizzen und Vorlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gerichten hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, wird abgelehnt. - Korrekturabzüge und Freigabemuster
5.1 Die Begutachtung und die Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbinden uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.
5.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen. - Geheimhaltung, Datenschutz
6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten vertraulich zu behandeln sowie alle Sachverhalte und Informationen, die ihm durch das Geschäftsverhältnis bekannt werden, geheim zu halten, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder zugängliche Informationen handelt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer ausschließlich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Daten und Dokumente des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben. - Lieferzeiten
7.1 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben; sie ist unverbind-lich.
7.2 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die wir nicht vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten usw.), so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.
7.3 Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Liefer-ung sind ausgeschlossen.
7.4 Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abge-nommenen Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für den durch die Nicht-erfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 15 % des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten.
7.5 Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung. - Gefahrenübergang
8.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verläßt. - Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.
9.2 Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderung weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware, ohne daß es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Besteller hat uns von der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Dritterwerber anzuweisen, insoweit Zahlung direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Dritterwerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegenge-nommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
9.3 Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten. - Gewährleistung
10.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.
10.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weiter-gehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausge-schlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurück-zuführen sind.
10.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vor-herige Zustimmung. - Rücktritt
11.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögens-verfall gerät, insbesondere, wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
11.2 Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Schadens-ersatzansprüche zu. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist Hamburg.
12.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Hamburg zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheck- oder Wechselklagen.
12.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen, inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben. - Anwendbares Recht
13.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. - Schlussbestimmungen / Salomonische Klausel
14.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinden Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine entsprechend ungültige Bestimmung wird durch eine Klausel ersetzt, die möglichst nahe an der Absicht der ungültigen Bestimmung liegt.
Stand: 03/2010







